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Jetzt dämmen, Klima schützen und kassieren

Sonntag, 03.03.2019, Kategorie: Allgemein

Ab Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken steuerlich geltend gemacht werden, und zwar mit 20 % der Kosten. Auch wenn die gesamte Energie irgendwann nur noch aus erneuerbaren Quellen (Windräder, Solar, Biogas, grüner Wasserstoff) kommt, muss mit diesen trotzdem sparsam umgegangen werden, denn sie stehen weder jetzt noch in Zukunft unbegrenzt zur Verfügung. Deshalb setzt der Gesetzgeber auf die Strategie „Effizienz zuerst“ und damit auch auf gut gedämmte Außenwände, die von innen wie auch von außen gedämmt werden können. Wer jetzt sein selbstgenutztes Wohneigentum mit einer solchen Wärmedämmung ausstattet, kann dafür bis zu 40.000,- Euro steuerliche Förderung erhalten.
„Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre ist“, sagt Gunter Frohmuth, Geschäftsführer von Frohmuth, die Maler vom Otzberg. Der genehmigte Förderbetrag wird eins zu eins von der zu entrichtenden Einkommenssteuer abgezogen. Die Laufzeit der Förderung beträgt drei Jahre. Im Kalenderjahr, in dem die Dämmung fertiggestellt wird, können 7 % der Aufwendungen (max. 14.000,- Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Im zweiten Jahr nach Fertigstellung können ebenfalls 7 % und im dritten Jahr nochmal 6 % geltend gemacht werden. Gunter Frohmuth ergänzend: „Wichtig ist, dass die Arbeiten von Fachunternehmen durchgeführt werden. Für Außenwanddämmungen sind das nach dem Gesetz Unternehmen, die Stuckateur- und/oder Maler- und Lackierarbeiten durchführen können und für die die Meisterpflicht gilt.“ Interessierte Leser und Leserinnen kontaktieren Maler Frohmuth über www.frohmuth-maler.de oder Telefon 06162 71995.